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Allgemeine Geschäftsbedingungen Credita AG



Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Credita AG (nachfolgend Credita genannt) und dem Kunden.


1. Grundlage der Geschäftsbeziehung



Ein Vertrag über eine Credita Mitgliedschaft und/oder ein Creditanet.ch Paket oder andere spezifische Leistungen berechtigen den Kunden – nach Leistung des vereinbarten Entgeltes – zur Inanspruchnahme sämtlicher von Credita offerierten Dienstleistungen in den Bereichen Prävention (Kredit- und Bonitätsauskünften) und Inkasso. Dabei gelangen die jeweils gültigen Tarife und Konditionen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls weitere, besondere Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen zur Anwendung.


2. Vertragsdauer und Kündigung



Die Credita Mitgliedschaft und/oder ein Creditanet.ch Paket oder andere spezifische Leistungen und zusätzliche Jahrespauschalen (z.B. für Klickprodukte) treten bei Abschluss des Vertrags in Kraft und gelten für die Dauer eines Jahres. Dieser Vertrag erneuert sich bei Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Partei drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich durch eingeschriebenen Brief den Vertrag kündigt. Vorbehalten bleibt das Rücktrittsrecht der Credita infolge Zahlungsverzug (Ziff. 3) und gemäss Ziff. 8. Auf monetas.ch gekaufte Dienstleistungen mit zeitlicher Limite (z.B. Bonitäts-Zertifikat) erneuern sich nicht automatisch; nicht aufgebrauchte Kontingente (z.B. für Bonitätsauskünfte) auf monetas.ch können nach 12 Monaten verfallen.


3. Preise, Tarife und Zahlungskonditionen



Wird der Vertrag erneuert oder stimmt die Credita einer weiteren Gültigkeit von eventuellen Klick- oder Verbrauchsguthaben nach einem Jahr zu, so gilt automatisch die allfällig neue Tarifliste, welche dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Alle von Credita genannten oder in den Tariflisten aufgeführten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die von Credita gestellten Rechnungen sind netto innert 10 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes vermerkt. Ist der Kunde mit seiner Zahlung im Verzug, treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Darüber hinaus hat Credita beim Verzug des Kunden das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass sie eine Rückzahlung oder Entschädigung leisten muss.


4. Vertretungsberechtigung



Für die Leistungserbringung und insbesondere die Abwicklung im Rahmen einer Credita Mitgliedschaft und/oder eines Creditanet.ch Paketes oder anderen spezifischen Leistungen gelten unabhängig von der handelsregisterlichen Zeichnungsberechtigung gegenüber Credita alle diejenigen Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung befugt und ermächtigt, die mit Credita mündlich, telefonisch oder schriftlich (durch Brief, Fax oder E-Mail) kommunizieren. Einschränkungen dieser generellen Vertretungsbefugnis müssen Credita schriftlich angezeigt werden. Der Kunde trägt das Risiko für ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation seiner Mitarbeiter.


5. Kommunikationsmittel und Übermittlungsfehler



Credita ist berechtigt, alle Mitteilungen an den Kunden an die auf dem Vertrag aufgeführte Zustelladresse, E-Mail, Telefon- und/oder Faxnummer zu richten. Änderungen sind Credita vom Kunden rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Der Kunde trägt das Risiko für Schäden aus der Benutzung von Kommunikations- und/oder Transportmitteln einschliesslich Verlust, Verspätung oder falsche Übermittlung.


6. Gewährleistung



Credita ist bemüht, ihren eigenen Datenbestand und den von Partnern für den Bereich Prävention zu pflegen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten und Informationen bis zu einem gewissen Masse Fehler enthalten können. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Informationen für die von ihm verfolgten Zwecke hinreichend bestimmt sind. Die Lieferung von Daten und damit verbundenen Dienstleistungen werden „wie vorhanden und verfügbar“ erbracht. Vorbehältlich einer ausdrücklichen Erwähnung in dieser Vereinbarung schliessen Credita und deren Partner jegliche Gewährleistung, insbesondere für Vollständigkeit, Aktualität, Verwertbarkeit oder Eignung der Daten zu einem bestimmten verfolgten Zweck aus. Credita und deren Partner garantieren nicht, dass die Dienstleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden können und übernimmt ferner keine Garantie oder Verantwortlichkeit für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen, die Qualität oder Ausführung der Dienstleistungen. Credita und deren Partner sind nicht haftbar für Verluste oder Schäden, welche aus dem Verhalten von Credita und deren Partner bei der Zurverfügungstellung, Auflistung, Sammlung, Interpretation, Berichterstattung oder bei anderen Leistungen entstehen können.





7. Haftungsausschluss



Die Haftung für fahrlässig erfolgte, fehlerhafte oder unsorgfältige Erbringung oder Ausführung der Dienstleistungen durch Credita sowie Verlust oder Zerstörung von übergebenen Akten und Auskünften in elektronischer Form wird wegbedungen. Für Schäden, welche aufgrund von Weisungen des Kunden eintreten, haftet Credita nicht. Die Credita haftet nicht für Schäden, die Dritte, welche von der Credita zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten beigezogen werden, in Ausübung ihrer Verrichtung verursachen. Die Credita haftet nur für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl dieser Dritten. Die Haftung der Credita beschränkt sich auf diejenigen Schäden, welche beim Kunden eintreten. Die Haftung für weitere Schäden, namentlich die Schadloshaltung Dritter, wird vollumfänglich wegbedungen.


8. Datenschutz und Diskretion



Das zwischen der Credita und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis kann auch Leistungen von Daten umfassen, die den gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz unterstehen, woraus sich Einschränkungen des Leistungsumfanges ergeben können. Insbesondere Wirtschaftsberichte, Bonitätsauskünfte, amtliche Auskünfte über Betreibungen, Daten über Steuern, Liegenschaften sowie Zahlungserfahrungen usw. unterstehen dem Datenschutzgesetz und setzen einen Interessensnachweis (wie schriftliche Bestellung, Offerte oder Vertrag) gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs voraus. Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Abrufen von Informationen, die einen Interessensnachweis erfordern, einen genügenden Interessensnachweis zu beschaffen resp. bestätigt, über einen genügenden Interessensnachweis zu verfügen und erklärt sich bereit, der Credita jeden Schaden zu ersetzen, der infolge Fehlens eines genügenden Interessensnachweises auf Seiten des Kunden entsteht. Alle Informationen, Auskünfte und Berichte der Credita sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Kunde ist für jeden Schaden verantwortlich, der aus einer Nichtbeachtung seiner Diskretionspflicht oder einer unbefugten Weitergabe entstehen kann. Credita hat das Recht, das Vertragsverhältnis bei Verletzung dieser Obliegenheit durch den Kunden mit sofortiger Wirkung zu beenden und muss weder eine Rückzahlung noch eine Entschädigung leisten.


9. Anwendbares Recht



Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.


10. Gerichtsstand



Für gerichtliche Auseinandersetzungen werden die für den Hauptsitz der Credita in Urdorf zuständigen Gerichte vereinbart. Credita steht das Recht zu, den Kunden bei einem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.






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