In der nachfolgenden Themenübersicht finden Sie zu den zentralen Fragen, denen Sie als Gläubiger begegnen, Antworten und Hilfestellungen, die Sie im Unternehmensalltag sofort umsetzen können.
1.
Bonität prüfen – vor dem Schaden klug sein
Winkt Ihnen ein lukrativer Auftrag? Lassen Sie sich nicht vom in Aussicht gestellten Umsatz blenden. Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie die Bonität Ihres Geschäftspartners etwas genauer, bevor Sie das Geschäft abschliessen. So gehen Sie dabei vor.
Das Geschäft sicher abwickeln – das sollten Sie beachten
Sie denken, dass Sie Ihren Geschäftspartner genügend gut kennen? Dass gar kein schriftlicher Vertrag notwendig ist? Oder Sie haben zwar einen schriftlichen Vertrag, vergessen aber wichtige Punkte oder vereinbaren nutzlose Sicherheiten? Ein korrekter Vertrag ist das A und O. Das sollte drin sein.
Ihr Kunde zahlt nur noch schleppend oder gar nicht mehr. Was nun? Wie mahnen Sie ihn richtig? Wir sagen Ihnen, auf was Sie achten müssen und wie Sie vorgehen, damit Sie Ihr Geld vielleicht dennoch auf gütlichem Weg erhalten und sich trotzdem nichts „verbauen“ für die weiteren Schritte.
Die gütliche Einigung schlug fehl. Ihr Kunde wird nicht mehr freiwillig zahlen. Um dennoch Ihr Geld zu erhalten, müssen Sie die Forderung einklagen oder die Betreibung einleiten. Bevor Sie klagen oder die Betreibung einleiten, sollten Sie jedoch Ihre Erfolgsaussichten, den Aufwand und insbesondere die Kosten abklären. Wir sagen Ihnen, wie Sie dies tun können.
Sie haben keine Schuldanerkennung. Nun müssen Sie Ihre Forderung im ordentlichen Prozess einklagen. Wir sagen Ihnen, wie Sie das tun können, was Sie beachten müssen und wann Sie selber klagen oder besser einen Anwalt beiziehen.
Sie haben eine Schuldanerkennung von Ihrem Kunden oder Sie haben den ordentlichen Prozess gewonnen. Nun wollen Sie den Kunden betreiben. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Betreibung einleiten; was zu tun ist, wenn der Kunde Rechtsvorschlag erhebt und was sie sonst beachten sollten.
Ihr Schuldner hat den Zahlungsbefehl erhalten. Sie haben den Rechtsvorschlag beseitigt. Nun beginnt, falls der Schuldner immer noch nicht zahlt, das Zwangsvollstreckungsverfahren. Wir sagen Ihnen, wie Sie das Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.
Der Richter hat den Konkurs über Ihren Schuldner eröffnet oder mangels Aktiven abgewiesen. Wie läuft das Konkursverfahren ab? Was können Sie erwarten und welche Rechte haben Sie? Was schaut am Ende des Konkursverfahrens für Sie heraus?