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Fachausdrücke und Ihre Bedeutung

Fachausdrücke und Rechtsbegriffe – im Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht begegnen Ihnen diese Ausdrücke immer wieder. Doch was ist eigentlich eine Anerkennungsklage oder ein aussergerichtlicher Nachlassvertrag? Im Glossar finden Sie alle Antworten zu den Fachausdrücken in alphabetischer Reihenfolge.



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Factoring bezeichnet allgemein den Verkauf von Geldforderungen aus der Geschäftstätigkeit vor deren Fälligkeit. Der Käufer der Forderungen ist der Factor. Gegen Abtretung der Forderung bevorschusst der Factor die Forderungen des Auftraggebers (Verkäufer der Geldforderungen). Dafür zahlt der Auftraggeber dem Factor eine Factoringgebühr zuzüglich eines Zinses, der für den Zeitraum der Bevorschussung anfällt. |
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Im Konkursverfahren werden die Gläubiger durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) aufgefordert, ihre Forderungen samt Beweismitteln beim Konkursamt anzumelden. |
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Unter Forderungsmanagement versteht man alle Leistungen, die mit einer Forderung in Zusammenhang gebracht werden können, zum Beispiel das Mahnwesen, die Kreditprüfung oder das Debitorenmanagement. |
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Im Forderungsprozess wird verbindlich vom Gericht festgestellt, ob eine Geldforderung besteht oder nicht. |
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Sobald der Gläubiger das Einleitungsverfahren erfolgreich durchschritten hat, kann er das Fortsetzungsbegehren stellen. Abhängig davon, ob der Schuldner der Betreibung auf Pfändung oder Konkurs unterliegt, kann der Gläubiger nun beim zuständigen Betreibungsamt das Pfändungs- oder Verwertungsbegehren stellen oder verlangen, dass dem Schuldner die Konkursandrohung zugestellt wird. Mit der Einleitung des Fortsetzungsbegehrens beginnt der zweite Teil des Betreibungsverfahrens – das eigentliche Zwangsvollstreckungsverfahren. |
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