Fachausdrücke und Rechtsbegriffe – im Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht begegnen Ihnen diese Ausdrücke immer wieder. Doch was ist eigentlich eine Anerkennungsklage oder ein aussergerichtlicher Nachlassvertrag? Im Glossar finden Sie alle Antworten zu den Fachausdrücken in alphabetischer Reihenfolge.
Mit dem Rechtsbegehren legt der Kläger in der Klageschrift dar, was er vom Beklagten fordert.
Rechtskraft
Sobald ein Urteil rechtskräftig ist, weil zum Beispiel dagegen kein Rechtsmittel erhoben oder ein solches später endgültig, das heisst letztinstanzlich, abgewiesen worden ist, kann der gleiche Sachverhalt auch in einem späteren Prozess nicht nochmals überprüft werden. Das Urteil wird mit Erlangung der Rechtskraft verbindlich.
Rechtsmittelverfahren
Die Parteien können gegen ein Urteil Rechtsmittel ergreifen und das Urteil an die nächst höhere Gerichtsinstanz weiterziehen. Dabei überprüft die höhere Gerichtsinstanz den Entscheid der unteren Instanz.
Rechtsöffnungsverfahren
Im Rechtsöffnungsverfahren beseitigt der Gläubiger mit der definitiven oder provisorischen Rechtsöffnung den Rechtsvorschlag. Wenn der Gläubiger ein rechtskräftig vollstreckbares Gerichtsurteil gegen den Schuldner hat, kann er definitive Rechtsöffnung verlangen. Besitzt er dagegen lediglich eine Schuldanerkennung, kann er nur eine provisorische Rechtsöffnung verlangen.
Rechtvorschlag
Der Schuldner kann die Betreibung vorerst stoppen, indem er gegen den Zahlungsbefehl innert zehn Tagen nach Zustellung Rechtsvorschlag erhebt.
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