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Glossar


Fachausdrücke und Ihre Bedeutung


Fachausdrücke und Rechtsbegriffe – im Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht begegnen Ihnen diese Ausdrücke immer wieder. Doch was ist eigentlich eine Anerkennungsklage oder ein aussergerichtlicher Nachlassvertrag? Im Glossar finden Sie alle Antworten zu den Fachausdrücken in alphabetischer Reihenfolge.




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Schonzeiten


Während der Schonzeiten, dazu zählen unter anderem die Betreibungsferien sowie der Rechtsstillstand (zum Beispiel Erkrankung des Schuldners oder Abwesenheit infolge Militärdienst), dürfen die Behörden keine Betreibungshandlungen gegen den Schuldner vornehmen.






Schuldanerkennung


Mit der Schuldanerkennung bestätigt der Schuldner dem Gläubiger, dass er ihm eine bestimmte Geldsumme schuldet. Der Gläubiger kann mit der Schuldanerkennung die provisorische Rechtsöffnung verlangen, falls der Schuldner gegen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben hat.






Schuldenruf


Nachdem der Konkurs über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, fordert das Konkursamt durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) die Gläubiger auf, innert eines Monats ihre Forderungen samt Beweismitteln schriftlich anzumelden.






Streitwert


Der Streitwert ist der Geldbetrag, um den in einem Forderungsprozess gestritten wird. Nach der Höhe des Streitwerts richten sich die Gerichtskosten, die Parteientschädigung und häufig auch die sachliche Zuständigkeit des Gerichts.






Stundung


Wenn der Gläubiger einer Stundung zustimmt, verzichtet er für einen bestimmten Zeitraum auf die Bezahlung der ausstehenden Forderung durch den Schuldner.






Sühneverfahren


Im Sühneverfahren versucht der Sühnebeamte (Friedensrichter) zwischen den Parteien zu vermitteln. Falls es zu keiner Einigung kommt, stellt der Sühnebeamte eine Weisung aus, mit der dann die Klage beim Gericht eingeleitet werden kann.








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