Fachausdrücke und Rechtsbegriffe – im Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht begegnen Ihnen diese Ausdrücke immer wieder. Doch was ist eigentlich eine Anerkennungsklage oder ein aussergerichtlicher Nachlassvertrag? Im Glossar finden Sie alle Antworten zu den Fachausdrücken in alphabetischer Reihenfolge.
Die Parteien können auch im Gerichtsverfahren einen Vergleich schliessen und den Prozess damit beenden. Der Vergleich kann jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen werden.
Verjährung
Für alle Forderungen gelten gesetzlich vorgeschriebene Verjährungsfristen. Wenn nun eine Forderung verjährt, kann sie nicht mehr durchgesetzt werden. Der Gläubiger kann dann den Schuldner nicht mehr gerichtlich zwingen, die Forderung zu bezahlen.
Verlustschein
Falls über eine Privatperson der Konkurs eröffnet wird, erhalten die Gläubiger für den nicht gedeckten Teil ihrer Forderung einen Verlustschein. Der Verlustschein ist unverzinslich und verjährt nach zwanzig Jahren. Sobald der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist, kann er wieder neu betrieben werden.
Verlustausweis
Falls über eine juristische Person der Konkurs eröffnet wird, erhalten die Gläubiger für den nicht gedeckten Teil ihrer Forderung keinen Verlustschein, sondern lediglich einen Verlustausweis. Denn der Schuldner – also die juristische Person – wird nach Abschluss des Konkursverfahrens im Handelsregister gelöscht und existiert nicht mehr weiter.
Verzugszins
Sobald der Schuldner mit einer Zahlung in Verzug ist, kann der Gläubiger zusätzlich zur Hauptforderung einen Verzugszins von fünf Prozent verlangen. Einen höheren Verzugszins kann der Gläubiger nur geltend machen, wenn er dies mit dem Schuldner vereinbart hat.
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