Fachausdrücke und Rechtsbegriffe – im Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht begegnen Ihnen diese Ausdrücke immer wieder. Doch was ist eigentlich eine Anerkennungsklage oder ein aussergerichtlicher Nachlassvertrag? Im Glossar finden Sie alle Antworten zu den Fachausdrücken in alphabetischer Reihenfolge.
Die Gerichtskosten umfassen in einem ordentlichen Zivilprozess die Gebühr des Gerichts für seine Tätigkeit und die verschiedenen Auslagen (z.B. Vorladungen oder vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten).
Gläubigerversammlung
Im ordentlichen Konkursverfahren finden mindestens zwei Versammlungen statt, an denen die Gläubiger teilnehmen und entscheiden können, ob zum Beispiel das Verfahren vom Konkursamt oder einer ausseramtlichen Konkursverwaltung durchgeführt werden soll oder ein vorgeschlagener Nachlassvertrag angenommen wird oder nicht. In der Regel wählen zudem die Gläubiger einen Ausschuss aus ihrer Mitte, der das Konkursamt oder die ausseramtliche Konkursverwaltung überwacht.
Güterverzeichnis
Besteht die Gefahr, dass der Schuldner nach der Zustellung der Konkursandrohung Vermögenswerte beiseite schafft oder unter dem tatsächlichen Wert verkauft, kann der Gläubiger beim Konkursgericht einen Antrag auf Erstellung eines Güterverzeichnisses stellen. Im Güterverzeichnis werden dann sämtliche Vermögenswerte des Schuldners zu einem bestimmten Stichtag erfasst.
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