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Debitoren-Tipp / Gläubigerschutzliste


Debitoren-Tipp / Gläubigerschutzliste – alle Konkurs- und Nachlasspublikationen


Hier finden Sie Woche für Woche wertvolle Tipps zum Thema Debitoren.

Die Credita Gläubiger-Schutzliste kann angefordert werden.

Gläubigerschutzliste mit Beispiel ab 1.1.2012 nur noch für Mitglieder verfügbar.


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Verlustschein(e) – verlieren Sie keine Zeit mehr!



10.01.2011




17.01.2011


Sie haben einen Verlustschein oder gar mehrere? Sie fragen sich, wie es nun weitergehen soll und wie Sie trotzt Verlustschein dennoch zu Ihrem Geld kommen? Verlustscheine, die im Keller verstauben sind totes Kapital! Statt nun den Kopf in den Sand zu stecken, sollten Sie den Verlustschein der Credita zur Realisierung übertragen. Dafür sind wir da. Unsere Verlustscheinexperten wissen, wie Sie aus Ihren Verlusten Geld machen können.


Ein Verlustschein verjährt 20 Jahre nach dem Ausstelldatum. Bei Verlustscheinen, welche vor dem 01.01.1997 ausgestellt wurden, beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.1997 zu laufen. Dies bedeutet, dass diese Verlustscheine am 31.12.2016 endgültig verfallen!

Im Debitoren-Tipp der Woche sagen Ihnen unsere Experten, wie Sie vorgehen und was wir für Sie tun können.

Übergeben Sie uns Ihre Verlustscheine. Wir überwachen und realisieren auf reiner Erfolgsbasis Ihre Verlustscheine. Egal, ob wir eine gütliche Lösung oder die Zahlung auf gerichtlichem Weg durchsetzen –
Ihnen entstehen keine Kosten. Wir von Credita arbeiten auf reiner Erfolgsbasis.

Ihre Schuldner und deren finanzielle Situation behalten wir genau im Auge und bleiben für Sie am Ball, um dann im richtigen Augenblick handeln und Ihre Forderung realisieren können.

Die wichtigsten Vorteile auf einem Blick:



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Wir übernehmen alle Auslagen, auch im Nichtserfolgsfal

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Wir arbeiten erfolgs- und provisionsorientiert

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Sie zahlen keine Aufnahme- oder Überwachungsgebühren

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Sie nutzen unser Fachwissen und unser Netzwerk bei der Überwachung des Schuldners


Möchten Sie unsere Einschätzung zu Ihrem Verlustschein? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter Telefon 041 723 33 33 oder per E-Mail
Oder möchten Sie keine Zeit mehr verlieren und uns das Verlustscheinmandat direkt erteilen?


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Inkasso-Check: Lohnt sich das Inkasso?



20.12.2010




24.12.2010


Wenn die Zahlung trotz Mahnung ausbleibt, ist es wichtig, dass Sie rasch und konsequent handeln. Denn je länger Sie mit dem Inkasso zuwarten, desto geringer sind die Erfolgsaussichten. Aber lohnt sich nun ein Inkasso? Ist beim Schuldner überhaupt noch was zu holen und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Mit dem neuen Inkasso-Check der Credita erhalten Sie auf all diese Fragen eine Antwort. Unsere Experten beurteilen Ihren Fall – selbstverständlich für Sie kostenlos. Im Debitoren-Tipp der Woche stellen wir Ihnen den neuen kostenlosen Inkasso-Check vor.



Machen Sie den kostenlosen Inkasso-Check!


Haben Sie Ihren Kunden mehrmals gemahnt, aber ausser leeren Versprechungen und Ausflüchten nichts erreicht? Verlieren Sie keine Zeit und prüfen Sie, ob sich das Inkasso lohnt.

Unsere Experten beurteilen Ihren Inkassofall
– selbstverständlich für Sie kostenlos. Wir schätzen die Erfolgsaussichten ein, sagen Ihnen, was Sie tun können und mit welchen Kosten Sie gegebenenfalls rechnen müssen. Kurzum: Wir beurteilen Ihren Inkassofall.

Kostenloser Inkasso-Check: Jetzt starten!


Haben Sie noch Fragen? Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter Telefon 041 723 33 33 oder per Mail










Inkasso-Hotline: Holen Sie von den Profis Rat



06.12.2010




10.12.2010


Mit Ihrem Latein sind Sie am Ende? Wie weiter? Alles Mahnen hat nichts genützt. Wie kommen Sie dennoch zu Ihrem Geld? Mit dem Kunden reden und eine gütliche Einigung anstreben oder direkt betreiben oder klagen? Im Debitoren-Tipp der Woche stellen wir Ihnen die Inkasso-Hotline vor. Holen Sie von den Profis Rat. Wir helfen Ihnen kostenlos weiter.


Wie weiter? Sie haben den Kunden mehrmals vergebens gemahnt und Sie sind mit Ihrem Latein am Ende. Was können Sie jetzt noch machen, damit Sie trotzdem zu Ihrem Geld kommen?

Rufen Sie unsere Inkasso-Hotline an und holen Rat von den Profis. Wir sagen Ihnen, wie Sie nun am besten vorgehen, damit Sie so schnell wie möglich Ihr Geld erhalten.

Und das Beste kommt noch:
Dieser Service ist kostenlos.

Rufen Sie uns direkt an. Inkasso-Hotline:
041 723 33 22 – die rasche und kostenlose Hilfe von den Profis bei Ihren Inkassoproblemen.










Debitoren-Tipp der Woche: Firmenkonkurse und Gründungen per Ende November 2010



29.11.2010




06.12.2010






Die Konkurse in der Schweiz erreichen einen Höchststand. Gesamthaft gingen von Januar bis November 5619 Firmen in Konkurs. Dies entspricht einer Steigerung um 24 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Die Insolvenzen verursachten von Januar bis November 2010 total 3974 der Konkurse. Somit nahmen die Konkurse durch Insolvenz um zehn Prozent zu.

Die Neueintragungen in das Handelsregister stiegen gegenüber der Vorjahresperiode um sechs Prozent auf 33'550 Firmen. Gemäss Prognose unserer Schwestergesellschaft D&B Schweiz wird für das ganze Jahr 2010 ein Rekordwert von 37'000 Neueintragungen von Firmen im Handelsregister erwartet.




Die Zunahme der Firmenkonkurse geht weiter

Die Gesamtübersicht der Firmenkonkurse zeigt, dass auch im 2010 eine massive Zunahme der Gesamtfirmenkonkursfälle im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum zu verzeichnen war.

Gerade jetzt wo die Konkurse und Forderungsausfälle dramatisch zunehmen, ist ein effizientes Forderungsmanagement das "A und O". Denn nur wer seine Kunden kennt, weiss auch über seine Risiken Bescheid. Ein Konkurs kommt nicht über Nacht. Erste Hinweise auf die finanzielle Schieflage eines Unternehmens zeigen sich in der Regel bereits Monate im voraus. Negative Veränderungen im Zahlungsverhalten, das ständige Ausschöpfen des Kreditrahmens oder die taktische Mangelrüge sind nur einigen von vielen weiteren Warnsignalen, bei denen man hellhörig werden sollte.

Wir empfehlen Ihnen, die Bonität von Neu- aber auch von Stammkunden laufend zu prüfen und zu überwachen. Eine Bonitätsauskunft beinhaltet nebst einer Betreibungsauskunft auch Angaben über Beteiligungsverhältnisse, Steuerzahlen, Eckdaten von Erfolgsrechnung und Bilanz sowie Informationen zum Zahlungsverhalten.

Auf der Interplattform www.creditanet.ch mit mehr als 1 Mio. Firmen und über 7.5 Millionen Privatpersonen erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Frage. Haben Sie noch keine Zugangsdaten?


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Debitoren-Tipp der Woche: Paydex - neu in der Schweiz



15.11.2010




19.11.2010






Im letzten Debitoren-Tipp informierten wir Sie über die Zahlungserfahrungen.

Wir freuen uns, Ihnen im heutigen Debitoren-Tipp eine Weiterentwicklung unseres erfolgreichen Zahlungserfahrungsprogramms vorstellen zu dürfen, welche Ihr Leben vereinfachen wird.

Seit letzter Woche finden Sie auf unseren Business Reports den in der Schweiz einmaligen D&B Paydex®, welcher als gewichteter Wert, alle über eine Unternehmung gesammelten reellen Zahlungserfahrungen zu einem einzigen transparenten Wert zusammenfasst. Aktuell finden Sie zu über 180‘000 Unternehmen Zahlungserfahrungen. Messbare Sicherheit.

Unsere Schwestergesellschaft D&B sammelt im grössten Schweizer Zahlungserfahrungspool DunTrade™ Monat für Monat über 1‘000‘000 reelle Zahlungserfahrungen, welche als Grundlage für den Paydex dienen. Diese werden miteinander verrechnet und historisiert, damit Sie nicht nur eine Momentaufnahme des Zahlungsverhaltens präsentiert erhalten, sondern mehr über die Entwicklung inklusive Minimal- und Maximalwerten erfahren. Als gewichteter Index zeigt er auf einer Skala von 0-100 wie pünktlich eine Firma seine Rechnungen bezahlt. Erleben Sie keine Überraschungen und sichern Sie Ihre Liquidität mit der Hilfe des in der Schweiz einmaligen D&B Paydex®.

Ihre Vorteile:

• Sie sehen auf einen Blick, wie das Zahlungsverhalten einer Firma aktuell aussieht.
• Sie erfahren, wie sich das Zahlungsverhalten einer Unternehmung historisch entwickelt hat.
• Sie können Trends im Zahlungsverhalten für die Zukunft ableiten.
• 80% der abgerufenen Unternehmen auf der D&B Datenbank haben Zahlungserfahrungen.

Kurz gesagt: Sie bleiben im Bild über das Zahlungsverhalten einer Firma.

Reduzieren auch Sie Ihr Risiko mit den systematischen gesammelten Zahlungserfahrungen und dem einmaligen D&B Paydex® und beziehen Sie heute noch vom Creditanet einen aktuellen Bericht - so erleben Sie sicher keine bösen Überraschungen mit Ihren Kunden und Lieferanten.



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Debitoren-Tipp der Woche: Zahlungserfahrungen



08.11.2010




12.11.2010






Erst die Lieferung, dann das Forderungsmanagement? Nein, auf keinen Fall. Gerade jetzt, wo die Konkurse und Forderungsausfälle dramatisch zunehmen, kann ein "zu spätes" Forderungsmanagement fatale Folgen haben. Ein effizientes Forderungsmanagement fängt nicht erst mit der Rechnungsstellung an, sondern schon viel früher.

Mit vorgängig eingeholten Informationen lässt sich manch unliebsame Überraschung vermeiden. Bonitätsauskünfte sind ein geeignetes Mitteil, um über die Solvenz eines Kunden Klarheit zu bekommen. Bedenken Sie: Ein faules Ei kann einen Kuchen verderben. Dies gilt auch für Ihre Geschäftsbeziehung.

Mit dem heutigen Debitoren-Tipp möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Zahlungserfahrungen richten. Unsere Schwestergesellschaft D&B sammelt Millionen von reellen Zahlungserfahrungen, damit Sie bereits zum Zeitpunkt der Informationsbestellung wissen, wie Ihre Kunden oder Lieferanten bezahlen. Die gesammelten Zahlungserfahrungen im BtB wie auch im BtC Bereich werden monatlich verarbeitet und zur Berechnung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen. Das Resultat sehen Sie in unseren Berichten auf übersichtliche Art und Weise. Zahlungserfahrungen sind sehr effiziente Informationen im Bereich des Scorings.

Sie erfahren auf einem Blick folgende Informationen über die gesammelten Rechnungen:



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Anzahl Rechnungen

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Betragshöhe der Rechnungen

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Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung (fristgerecht, verspätet, etc.)



Reduzieren auch Sie Ihr Risiko mit den systematischen gesammelten Zahlungserfahrungen und beziehen Sie heute noch vom Creditanet einen aktuellen Bericht - so erleben Sie sicher keine bösen Überraschungen mit Ihren Kunden und Lieferanten.


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Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter Telefon 041 723 33 66 oder per E-Mail


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Beispiel einer Ampelauskunft (PDF, 36 kb)









Credita Online - aktuell und rund um die Uhr!



01.11.2010




05.11.2010


Kennen Sie den aktuellen Stand von Ihrem Inkassofall oder Ihrem Verlustschein; was haben wir bereits gemacht und wie hat der Schuldner reagiert? Kommt in Kürze die Zahlung?


Ein Blick auf Credita Online beantwortet Ihnen all diese Fragen: Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein und erfahren, was wir bereits in die Wege geleitet haben, wie der Schuldner reagiert hat, ob schon die Zahlung gekommen ist oder ob z.B. inzwischen die Adresse geändert hat. Kurzum: Alles Relevante auf einen Blick und das rund um die Uhr.

Haben Sie noch keine Zugangsdaten oder das Passwort vergessen?
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Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine Kurzeinführung in Credita Online? Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter Telefon 041 723 33 33 oder per Mail










Debitoren-Tipp der Woche: „Basel III“: Exporte werden teurer



25.10.2010




29.10.2010


Währungsschwankungen und Konkurrenzdruck machen den Schweizer Exporteuren zum Teil schon heute zu schaffen. Das geplante Regelwerk „Basel III“ verschärft die Situation weiter. Durch die höheren Eigenkapitalanforderungen steigen die Kosten der Banken für Kredite und Exportfinanzierungen. Die Finanzinstitute könnten diese an ihre Kunden weitergeben oder ihr Engagement reduzieren. Beides erschwert die Situation für Firmen. Exporteure werden gemäss den Experten unserer Schwestergesellschaft Dun & Bradstreet (Schweiz) AG zunehmend auf kostengünstigere, aber auch weniger sichere Instrumente der Handelsfinanzierung ausweichen.

Währungsschwankungen und Konkurrenzdruck machen den Schweizer Exporteuren zum Teil schon heute zu schaffen. Das geplante Regelwerk „Basel III“ verschärft die Situation weiter.
Durch die höheren Eigenkapitalanforderungen steigen die Kosten der Banken für Kredite und Exportfinanzierungen. Die Finanzinstitute könnten diese an ihre Kunden weitergeben oder ihr Engagement reduzieren. Beides erschwert die Situation für Firmen. Exporteure werden gemäss den Experten unserer Schwestergesellschaft D&B zunehmend auf kostengünstigere, aber auch weniger sichere Instrumente der Handelsfinanzierung ausweichen.

Um die geringere Sicherheit zu kompensieren, benötigen Handelsfirmen vertiefte Informationen zu Länder- und Partnerrisiken.

Eine Analyse der Auswirkungen von „Basel III“ finden Sie in der aktuellen Studie unserer Schwestergeselschaft
D&B Country Risk Services.


Haben Sie noch Fragen? Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter Telefon
041 723 33 33 oder per E-Mail



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Studie_Basel_III_eNews_DE[1] (PDF 126 kb)





Debitoren-Tipp der Woche: Verzugszins



18.10.2010




25.10.2010


Das Zahlungsverhalten der Schweizer Unternehmen hat sich in den letzen Jahren infolge der Wirtschaftskrise deutlich verschlechtert. Immer weniger Rechnungen werden pünktlich bezahlt (60 Prozent im Jahr 2008). Die durchschnittliche Zahlungsverzögerung stieg von 15 Tagen zu Beginn des Jahres 2008 auf 20 Tage zu Beginn des Jahres 2009. Auf diese Weise missbrauchen die säumigen Schuldner ihre gläubiger als unfreiwillige Darlehensgeber. Sie sparen zudem Kosten, da der gesetzlich festgelegte Verzugszins von 5 Prozent tiefer ist als der Zins bei Überziehung des Kon-tokorrents oder bei Aufnahme eines Bankkredits. Dieses Zahlungsverhalten schadet nicht nur dem einzelnen Unternehmen, sondern hat schwerwiegende volkswirtschaftliche Auswirkungen und ist insbesondere für zahlreiche Konkurse verantwortlich.

Der Bundesrat will den Verzugszins im kaufmännischen Verkehr von 5 auf 10 Prozent erhöhen und damit einen Anreiz zur pünktlichen Bezahlung der Rechnungen schaffen. Im nichtkaufmännischen Verkehr erachtet er hingegen eine Erhöhung des Verzugszinses als untaugliche Massnahme, die lediglich das Problem der Überschuldung vieler Konsumenten verschärfen würde. Der Bundesrat hat am 17. August 2010 eine entsprechende Teilrevision des Obligationsrecht in die Vernehmlassung geschickt.

Schadenausgleich / Schadensprävention

Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, den im Obligationsrecht (Artikel 104 Absatz 3) festgelegten Verzugszins für den kaufmännischen Verkehr von 5 auf 10 Prozent zu erhöhen. Die auf die Motion "Stopp dem Zahlungsschlendrian" zurückgehende Teilrevision des Obligationsrechts setzt den Verzugszins bewusst über den beim Schuldner entstandenen Schaden bzw. den beim Schuldner erzielten Gewinn an. Der Verzugszins soll einen wirksamen Anreiz zur schnelleren Bezahlung des geschuldeten Geldbetrags schaffen. Er dient damit neu nicht mehr ausschliesslich dem Schadensausgleich, sondern auch der Schadensprävention.

Auf den kaufmännischen Verkehr beschränkt

Die vorgeschlagene Erhöhung des Verzugszinses soll auf den kaufmännischen Verkehr beschränkt sein. Ein höherer Verzugszins im nichtkaufmännischen Verkehr würde bei Konsumenten in vielen Fällen lediglich das Problem der Überschuldung verschärfen. Um für die Konsumenten einen Anreiz zur schnelleren Bezahlung ihrer Rechungen zu schaffen, müsste der Verzugszins auf mindestens 15 Prozent angesetzt werden, weil Konsumenten bei der Einräumung von Krediten in der Regel einen Zins von über 10 Prozent zahlen müssen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30 November 2010.


Haben Sie noch Fragen? Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter Telefon
041 723 33 33 oder per E-Mail










Debitoren-Tipp der Woche: Neue Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2011



11.10.2010




15.10.2010


Ab 1. Januar 2011 werden die Steuersätze wie folgt angehoben:

Bisher zum Normalsatz von
7.6% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf neu 8.0%

Bisher zum Sondersatz von
3.6% steuerbare Beherbergungsleistungen auf neu 3.8%

Bisher zum reduzierten Satz von
2.4% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf neu 2.5%

Im Zusammenhang mit der Anpassung des MWSTG an die neuen Sätze ist auch eine
Anpassung der Limiten bei der Saldosteuersatzmethode nötig. Damit wird sichergestellt, dass steuerpflichtige Personen auch nach der Erhöhung der Steuersätze diese vereinfachte Abrechnungsmethode anwenden können. Die Umsatzlimite wird für die sieben Jahre von 5 Millionen Franken auf neu 5’020’000 Franken und die Steuerschuldgrenze von 100’000 Franken auf neu 109’000 Franken angehoben. Steuerpflichtige Personen, die pro Jahr nicht mehr als den entsprechenden Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen und im gleichen Zeitraum die Steuerschuldgrenze nicht überschreiten, können nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen.


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