Kennen Sie den aktuellen Stand von Ihrem Inkassofall oder Ihrem Verlustschein; was haben wir bereits gemacht und wie hat der Schuldner reagiert? Kommt in Kürze die Zahlung?
Ein Blick auf Credita Online beantwortet Ihnen all diese Fragen: Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein und erfahren, was wir bereits in die Wege geleitet haben, wie der Schuldner reagiert hat, ob schon die Zahlung gekommen ist oder ob z.B. inzwischen die Adresse geändert hat. Kurzum: Alles Relevante auf einen Blick und das rund um die Uhr.
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Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine Kurzeinführung in Credita Online? Unser Kundendienst ist gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter Telefon 041 723 33 33 oder per Mail
Der Jahresabschluss steht vor der Tür: Wir bringen Ihre Debitoren auf Vordermann!
07.12.2009
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12.12.2009
Wir bringen Ihre Debitoren auf Vordermann!
Das gehört alles zur kostenlosen Debitorenanalyse dazu:
Bonitätsprüfung sämtlicher Kunden
Information, ob gewisse Kunden bzw. Unternehmen mittlerweile inaktiv sprich gelöscht sind
Prüfung, ob in Ihrem Kundenstamm Duplikate drin sind
So läuft die Debitorenanalyse ab:
1. Übermitteln Sie in einer Excel Datei eine Liste von all Ihren Kunden an .
2. Wir führen die kostenlose Debitorenanalyse durch.
3. Das Ergebnis der Analyse senden wir Ihnen zusammen mit Handlungsempfehlungen innerhalb von wenigen Tagen zu.
Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Diskretion und Sicherheit: Ihren Kundenstamm behandeln wir vertraulich.
Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit. Bis zum 20. Dezember 2009 können Sie die Debitorenanalyse kostenlos bei uns anfordern.
Hier können sie ein Muster der Debitorenanalyse herunterladen (PDF)
Blicken sie in die Vergangenheit ihres Kunden
30.11.2009
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04.12.2009
So bringen Sie Licht in die Vergangenheit Ihres Kunden und Geschäftspartners!
Unsere Experten stellen Ihnen dazu im Debitoren-Tipp der Woche zwei Checks vor: Den Firmen- und den Privatpersonen-Check.
Firmen-Check
Mit welchen Firmen steht und stand der Geschäftsführer, Gesellschafter, Verwaltungsrat oder Inhaber in Verbindung und welche Funktion übte er aus? Gibt es diese Firmen noch oder ist inzwischen die eine oder andere Konkurs gegangen?
Beispiel Firmencheck anzeigen
Privatpersonen-Check
Wie alt ist Ihr Kunde? Wo wohnt er oder sie? In einem günstigen Wohnblock oder in einem teuren Haus? Lebt er oder sie alleine oder mit einer Familie? Oder gehört Ihr Kunde gar zu den „Nomaden der Schweiz“ und zieht immer wieder um? Wie zahlt der Kunde seine Rechnungen? Bestehen Betreibungen oder Verlustscheine?
Beispiel Privatpersonen-Check anzeigen
Möchten Sie die Vergangenheit von Ihren Kunden prüfen? Über die Online Plattform www.creditanet.ch können Sie dies tun. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie diese jetzt kostenlos anfordern.
Zugangsdaten zum Creditanet.ch anfordern
Unser 24h Kundendienst für Ihre Inkassofälle und Verlustscheine
16.11.2009
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20.11.2009
Sind Sie gerade am Bearbeiten Ihrer Mahnliste und sehen, dass Sie bei einigen Schuldnern das Inkasso einleiten sollten? Oder sind Ihnen einige Verlustscheine in die Hände gekommen, die Sie schon länger in der Schublade haben? Gehen Sie auf Credita Online, melden sich mit Ihren Zugangsdaten an und übergeben uns direkt online den Inkassofall oder Verlustschein. Und das rund um die Uhr – 24h. Auf Credita Online erfahren Sie auch, was wir bereits in die Wege geleitet haben, wie der Schuldner reagiert hat, ob schon die Zahlung gekommen ist oder z.B. inzwischen die Adresse geändert hat. Kurzum: Alles Relevante auf einen Blick und das rund um die Uhr.
Credita Online – aktuell und rund um die Uhr für Sie da.
Muss bei einem Schuldner von Ihnen das Inkasso eingeleitet werden? Oder möchten Sie wissen, wie der aktuelle Stand bei Ihrem Inkassofall oder Verlustschein aussieht?
Gehen Sie auf Credita Online! Einfach und rasch neue Inkassofälle und Verlustscheine erfassen und mehr über den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren. Ihr 24h Kundendienst für Ihre Inkassofälle und Verlustscheine.
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Schlechte Zahlungsmoral kann ansteckend sein!
09.11.2009
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13.11.2009
Mit der nachfolgenden Situation werden derzeit immer mehr Unternehmen konfrontiert: Der langjährige, gute Kunde zahlt plötzlich nicht mehr zur Nettofälligkeit und der neu gewonnene Kunde reagiert auch nicht auf die zweite Mahnung. Durch diese Zahlungsverzögerungen wird die Liquidität des betroffenen Unternehmens knapper. In einigen Fällen wird sie sogar so knapp, dass das betroffene Unternehmen selbst zum schlechten Zahler wird. Im Debitoren-Tipp der Woche sagen Ihnen unsere Experten, wie Sie sich vor einer Ansteckung schützen können, damit Sie von der schlechten Zahlungsmoral nicht infiziert werden.
Sie zahlen Ihre Rechnungen seit Jahren pünktlich. Doch Achtung: Wenn Sie nicht aufpassen und sich vorgängig schützen, können auch Sie von der schlechten Zahlungsmoral angesteckt werden. Unsere Experten sagen Ihnen, wie Sie sich vor einer Ansteckung schützen können.
Regel 1: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Regel 2: Bleiben Sie auf der Hut!
Regel 3: Rasch reagieren und eine klare Linie haben!
Erst die Lieferung, dann das Forderungsmanagement?
02.11.2009
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07.11.2009
Erst die Lieferung, dann das Forderungsmanagement? Nein, auf keinen Fall. Gerade jetzt, wo die Konkurse und Forderungsausfälle dramatisch zunehmen, kann ein „zu spätes“ Forderungsmanagement fatale Folgen haben. Ein effizientes Forderungsmanagement fängt nicht erst mit der Rechnungsstellung an, sondern schon viel früher. Unsere Experten haben für Sie im Debitoren-Tipp der Woche die wichtigsten Regeln zusammengestellt, mit denen Sie das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder gar eines Komplettausfalls deutlich reduzieren.
Regel 1: Trau, schau, wem!
Mit vorgängig eingeholten Informationen lässt sich manch unliebsame Überraschung vermeiden. Bonitätsauskünfte sind ein geeignetes Mittel, um über die Solvenz eines Kunden Klarheit zu bekommen. Bedenken Sie: Ein faules Ei kann einen Kuchen verderben. Dies gilt auch für Ihre Geschäftsbeziehung.
Regel 2: Was du heute kannst besorgen …!
Ein korrekter Vertrag ist das A und O jedes Geschäfts. Was nicht schriftlich geregelt ist, lässt sich später nur schwer reparieren. Neben Lieferungs- und Leistungspflichten sollten Sie auch an die Zahlungsfrist zur Begleichung der Rechnung denken und dies schriftlich festhalten. Sind Zweifel an der Bonität des Kunden verblieben, können Sicherheiten wie Vorkasse vereinbart werden.
Regel 3: Wer schreibt, der bleibt.
Nachdem Sie die Leistung erbracht haben, sollten Sie unmittelbar auch die Rechnung stellen. Die Erinnerung des hoffentlich zufriedenen Kunden an die gute Leistung ist dann noch frisch, was zur schnellen Zahlung motiviert. Wichtig: Halten Sie in der Rechnung eine klare Zahlungsfrist fest.
Inkasso- und Präventions-Seminar: So kommen Sie zu Ihrem Geld!
26.10.2009
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30.10.2009
Machen Sie sich und Ihre Mitarbeiter fit für säumige Schuldner. Erfahren Sie, wie Sie mit säumigen Schuldnern richtig umgehen. Das praxisorientierte Seminar liefert Ihnen zudem Tipps und Tricks rund um das Thema Inkasso mit zahlreichen Formularen und Vorlagen, die Ihnen in der Praxis helfen.
Mittwoch, 11. November, 15.30 - 18.30 Uhr in Thalwil
Das Seminar kostet CHF 85.--. Für Credita Mitglieder ist das Seminar kostenlos.
Haben Sie noch Fragen? Gerne sind wir für Sie da unter Telefon 041 723 33 44 oder per Mail
Zahlt Ihr Schuldner in Kürze?
19.10.2009
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23.10.2009
Kennen Sie den aktuellen Stand von Ihrem Inkassofall oder Ihrem Verlustschein; was haben wir bereits gemacht und wie hat der Schuldner reagiert? Kommt in Kürze die Zahlung? Ein Blick auf Credita Online beantwortet Ihnen all diese Fragen: Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein und erfahren, was wir bereits in die Wege geleitet haben, wie der Schuldner reagiert hat, ob schon die Zahlung gekommen ist oder ob z.B. inzwischen die Adresse geändert hat. Kurzum: Alles Relevante auf einen Blick und das rund um die Uhr.
Credita Online – aktuell und rund um die Uhr
Kennen Sie den aktuellen Stand von Ihrem Inkassofall oder Ihrem Verlustschein? Was haben wir bereits gemacht und wie hat der Schuldner reagiert? Kommt in Kürze die Zahlung?
Ein Blick auf Credita Online genügt und schon wissen Sies!
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Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine Kurzeinführung in Credita Online?
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Mahnen im Ausland: Wie weiter, wenn alles Mahnen nichts nützt?
12.10.2009
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16.10.2009
Ihren Kunden haben Sie mehrmals gemahnt, auch telefonisch. Alle Mahnungen und Gesprächsversuche haben aber nichts genützt. Entweder will Ihr ausländischer Geschäftspartner nicht zahlen oder er kann nicht. Was nun? Ein Inkassounternehmen einschalten? Im Debitoren-Tipp der Woche erfahren Sie, wann Sie einen externen Dienstleister einschalten sollten. Zu guter Letzt noch dies: Wir von der Credita prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen: Kostenlos und unverbindlich.
Wann sollten Sie ein Inkassounternehmen einschalten?
Haben Sie Ihren Geschäftspartner zwei Mal schriftlich und auch telefonisch gemahnt, lohnt sich ein Inkassounternehmen einzuschalten. Wie schnell und wann grundsätzlich ein solcher externer Dienstleister eingesetzt werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind dabei diese Fragen:
Wie hoch ist der Forderungsbetrag?
Handelt es sich um einen Neu- oder einen Bestandeskunden?
Wie wahrscheinlich ist der Betreibungserfolg?
Streben Sie eine langjährige Geschäftsbeziehung an oder handelt es sich um ein Einmalgeschäft?
Wie bedeutungsvoll ist die Transaktion für Ihr Unternehmen?
Wäre ein Forderungsausfall für Sie essenziell, sprich besonders schmerzhaft?
Haben Sie noch Fragen? Unsere Spezialisten prüfen den Fall für Sie gerne und sagen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen – selbstverständlich ist diese Ersteinschätzung für Sie kostenlos. Sie erreichen uns unter Telefon 041 723 33 33 oder per Mail info@credita.ch
Mahnen im Ausland: Kennen Sie die Gepflogenheiten?
05.10.2009
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09.10.2009
Was tun, wenn Ihr ausländischer Geschäftspartner die Rechnung nicht begleicht? Gleich mahnen wie in der Schweiz? Weit gefehlt. Denn von Land zu Land herrschen andere Gepflogenheiten - selbst in Europa. Im Debitoren-Tipp von heute erfahren Sie, wie Sie Ihren ausländischen Kunden richtig mahnen und auf was Sie dabei achten müssen.
So gehen Sie vor, wenn die Zahlung ausbleibt!
Wenn die Zahlung ausbleibt, ist es wichtig, dass Sie auch im Ausland rasch und konsequent handeln. In der Regel empfiehlt sich, dass Sie spätestens fünf bis zehn Tage nach Fälligkeit und ausbleibendem Geldeingang die Mahnung einleiten. Aber wie soll das Mahnschreiben aussehen? Gleich wie in der Schweiz? Nein. Wir sagen Ihnen im Debitoren-Tipp der Woche, auf was Sie dabei achten müssen und wie ein Mustermahnschreiben in englischer Sprache aussehen kann.
Wie wird wo gemahnt – die länderspezifischen Gepflogenheiten
In jedem Land herrschen spezielle Gepflogenheiten – auch im Mahnwesen. Sie erfahren heute, wo wie viele Mahnschreiben versandt und welche Gebühren belastet werden können.